Nächste Schulung: 13.02.2025 von 10:00 bis 12:00 Uhr
Die Schulungen werden von der BLM organisiert und von der Generalstaatsanwaltschaft München gemeinsam mit dem Justizministerium durchgeführt. Die Schulung findet in der Regel zweimal jährlich statt.
Aus jeder Redaktion sollten idealerweise ein bis zwei Personen benannt werden, die feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Generalstaatsanwaltschaft sind. Diese Personen bekommen in einer Schulung das Online-Verfahren erklärt, über welches sie Hasskommentare melden können. Ebenfalls Bestandteil der Schulung ist die rechtliche Einordnung von Hate Speech. Wann sind Postings strafbar? Was sollten Redakteurinnen und Redakteure tun, wenn sie selbst Opfer von Hasskommentaren geworden sind? Was passiert mit den Verfassern von Hate Speech?